Hausarztverträge der Krankenkassen (HZV)

Die gesetzlich Krankenversicherten haben freie Arztwahl, es gibt keine Verpflichtung, zunächst einen Hausarzt aufzusuchen. Die Krankenkassen sind allerdings verpflichtet, ihren Versicherten im Rahmen von Hausarztmodellen auch spezielle Hausarzttarife anzubieten. Wer sich in ein Hausarztmodell einschreibt oder einen entsprechenden Tarif wählt, verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Im Gegenzug kann die Krankenkasse ihre Versicherten von Zuzahlungen befreien, ihnen einen anderen Bonus gewähren oder ihnen – beim Hausarzttarif – Geld zurück erstatten. Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte und Ärzte freiwillig.

Aktuell bieten wir Hausarztverträge für folgende Krankenkassen an: TKK (Techniker), AOK, …

Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin
Dr. med. Christine Kirsch, Dr. med. Bastian Kirsch, Gerhard Gruss

Berliner Straße 895
51069 Köln-Dünnwald

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